Allgemeine Geschäftsbedingungen bei der Gewährung von Dienstleistungen der Mertel RG Events GmbH, mit dem Sitz in 1030 Wien, Media Quarter Marx 2, OG B 02, Karl Farkas Gasse 18, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 388169m
(weiter nur als „AGB“)
1. Definition der Begriffe
In diesen AGB definierte oder verwendete Begriffe und Bezeichnungen werden in sämtlichen Schuldverhältnissen zwischen dem Anbieter und dem Interessenten oder dem Auftraggeber bezüglich der Gewährung von Dienstleitungen verwendet und haben die gleiche Bedeutung, sofern die Parteien nichts Anderes vereinbart haben. Zwecks dieser AGB haben die nachstehenden Begriffe folgende Bedeutung:
a) Anbieter – Mertel RG Events GmbH, mit dem Sitz in 1030 Wien, Media Quarter Marx 2, OG B 02, Karl Farkas Gasse 18, eingetragen im Firmenbuch des Handelsgerichts Wien, FN 388169m
b) Interessent – natürliche oder juristische Person, die geschäftsfähig und an der Gewährung einer Dienstleistung seitens Anbieters interessiert ist;
c) Auftraggeber - natürliche oder juristische Person, die geschäftsfähig ist und die beim Anbieter die Gewährung einer Dienstleistung bestellt hat;
d) Dienstleistung – Ausübung der, im Vertrag spezifizierten Tätigkeit;
e) Auftrag – Antrag des Interessenten auf die Gewährung einer Dienstleistung seitens Anbieters, der die Spezifizierung der beantragten Dienstleistung und die Identifizierung des Anbieters und zwar mindestens die Firma, Sitz und Registernummer bei juristischen Personen und Name und Familienname, Handelsname, Unternehmungsort und Registernummer oder Geburtsdatum bei natürlichen Personen beinhaltet;
f) Angebot – Antrag des Anbieters auf die Gewährung einer Dienstleistung für den Interessenten, die die Spezifizierung der beantragten Dienstleistung und die Identifizierung des Interessenten, und zwar mindestens die Firma, Sitz und Registernummer bei juristischen Personen und Name und Familienname, Handelsname, Unternehmungsort und Registernummer oder Geburtsdatum bei natürlichen Personen beinhaltet;
g) Vertrag – Schuldverhältnis, aufgrund dessen der Anbieter dem Auftraggeber eine Dienstleistung unter den vereinbarten Bedingungen gewährt, das zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung seitens Anbieters oder durch die Annahme des Angebots seitens Interessenten entsteht;
h) Annahme – Abstimmung der Bestellung seitens Anbieters gegenüber dem Interessenten oder Abstimmung des Angebots seitens Interessenten gegenüber dem Anbieter, und zwar mündlich, schriftlich oder durch die Leistung selbst, oder durch jegliche andere Form, aus der sich die zustimmende Willenserklärung einer der Parteien ergibt, die auf die Willenserklärung der anderen Partei folgt;
i) Preisliste – das, vom Anbieter verfasste Dokument, das die Vergütungen der, durch den Anbieter gewährten Dienstleistungen, sowie die Stunden- oder Tarifpreise bei der Ausübung der einzelnen Tätigkeiten, die während seiner gesamten Gültigkeitsdauer auf der Homepage des Anbieters www.mertel-events.com und im Sitz des Anbieters zur Verfügung steht.
2. Einleitende Bestimmungen
1. Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten des Anbieters einerseits und des Interessenten oder Auftraggebers anderseits bei der Gewährung der Dienstleitungen, sofern sie untereinander nichts Anderes vereinbart haben.
2. Sollte es einen Widerspruch zwischen den AGB und dem, zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber abgeschlossenen Vertrag geben, gelten die Bestimmungen des abgeschlossenen Vertrags.
3. Vertragsabschluss
1. Der Vertrag zwischen dem Anbieter und dem Auftraggeber gilt als abgeschlossen zum Zeitpunkt, wenn die Erklärung der Bestellungsannahme des Anbieters in die Disposition des Interessenten gelangt, oder wenn die Erklärung der Angebotsannahme seitens Interessenten in die Disposition des Anbieters gelangt.
2. Die Vereinbarung, wonach ein Teil des Vertrags bzw. der vertraglich vereinbarten Leistungen von den Parteien erst nach Abschluss des Vertrages vereinbart bzw. festgelegt wird, hat keinen Einfluss auf die Gültigkeit der restlichen, in der Bestellung oder im Angebot enthaltenen Vereinbarung.
3. Der Anbieter und der Auftraggeber sind bis zur Erfüllung der Verbindlichkeiten aus dem Vertrag, oder bis zum Tag seines Erlöschens auf eine andere Weise als durch die Erfüllung und zwar auf eine Weise die sich aus diesen AGB, aus dem Vertrag oder aus den geltenden Rechtsvorschriften ergibt, an den abgeschlossenen Vertrag gebunden.
4. Jegliche Änderung, Ergänzung oder Auflösung des abgeschlossenen Vertrags bedarf einer einvernehmlichen Vereinbarung zwischen dem Anbieter und Auftraggeber, sofern in diesen AGB nichts Anderes angeführt ist.
4. Rechte und Pflichten
1. Auftraggeber:
a) ist verpflichtet, die Dienstleistung anzunehmen und ihre Annahme auf Ersuchen des Anbieters schriftlich zu bestätigen;
b) ist verpflichtet, dem Anbieter innerhalb der festgelegten Zahlungsfrist die vereinbarte Vergütung zu bezahlen und Kosten zu ersetzen;
c) ist verpflichtet, dem Anbieter bei der Gewährung der Dienstleistung die, zur rdnungsgemäßen Gewährung der Dienstleistung notwendige Mitwirkung zu leisten, und zwar in Umfang, Frist und Art, wie er vom Anbieter zur Mitwirkung aufgefordert wird;
d) ist verpflichtet, dem Anbieter die Urheberrechte oder die Zustimmung des Autors mit der Verwendung von Bildern, Texten, Videos und sonstigen Unterlagen, die er bei der Gewährung der Dienstleistung seitens Anbieters einzuarbeiten verlangt, oder die er zu diesen Zwecken dem Anbieter zur Verfügung gegeben hat, zu belegen. Bei der Verwendung der Materialen auf der vorstehend beschriebenen Art haftet der Anbieter weder für eine eventuelle Verletzung der Urheberrechte der Dritten, noch für einen dadurch entstandenen
Schaden.
e) hat das Recht auf die Gewährung der Dienstleistung unter den vereinbarten Bedingungen;
f) hat das Recht die Gewährung der Dienstleistung zu den mit dem Anbieter vereinbarten Zeiten zu kontrollieren;
g) hat das Recht auf die Gewährung von vollständigen und wahren Informationen über die Tatsachen, die Einfluss auf die Gewährung der Dienstleistung haben können, und zwar hinreichend im Voraus, sofern eine solche Gewährung von Informationen, angesichts der Umstände und Verhältnisse möglich und zu erwarten ist;
h) hat das Recht jederzeit den Anbieter um eine Änderung, Erweiterung oder Reduzierung der Dienstleistung zu ersuchen, falls die Dienstleistung noch nicht gewährt wurde; die Änderung, Erweiterung oder Reduzierung der Dienstleistung richten sich nach den, durch diese AGB festgelegten Bedingungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
2. Anbieter:
a) ist verpflichtet, dem Auftraggeber aufgrund dieses Vertrags die Dienstleistung in vereinbarter Menge, Güte und zu den vereinbarten Terminen zu erbringen,
b) ist verpflichtet, bei der Gewährung der Dienstleistung die Anweisungen des Auftraggebers, sofern er diese bei der Anwendung der fachmännischen Sorgfalt nicht für ungeeignet hält, zu respektieren. Im Falle ungeeigneter Anweisungen seitens Auftraggebers ist der Anbieter verpflichtet, den Auftraggeber auf die Nichteignung seiner Anweisungen hinzuweisen. Sollte der Auftraggeber auch nach der Hinweisung des Anbieters auf seinen Anweisungen bestehen, haftet der Anbieter nicht für eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Gewährung der Dienstleistung,
c) hat das Recht auf eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Bezahlung der Vergütung und Aufwendungen;
d) hat das Recht vom Auftraggeber eine Anzahlung für die Dienstleistung oder Aufwendungen zu verlangen;
e) hat das Recht nachträglich die Dienstleistungen und Aufwendungen in Rechnung zu stellen, die aus technischen Gründen oder aufgrund einer nachträglichen Bestellung des Auftraggebers nicht in die ursprüngliche Vergütung oder Aufwendungen aufgenommen werden konnten;
f) hat das Recht auf eine zeitweilige Unterbrechung der Gewährung der Dienstleistung ohne vorherige Ankündigung, falls der Auftraggeber gegen seine Pflichten aus dem Vertrag oder diesen AGB verstoßen hat, insbesondere wenn er die geforderte Mitwirkung nicht geleistet hat, die vereinbarte Vergütung oder die Kosten nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt hat, seine Pflicht die Dienstleistung anzunehmen und die Annahme schriftlich zu bestätigen verletzt hat, oder schriftlich mitgeteilt hat, dass an der Beendigung des Vertrags durch die Bezahlung eines bestimmten Betrags als Abfindung interessiert ist, solange der Auftraggeber nicht für Abhilfe sorgt; in einem solchen Fall verlängern sich die Fristen für die Gewährung der Dienstleistung um die Zeit der Unterbrechung der Dienstleistung und der Anbieter kann nicht im Verzug mit ihrer Gewährung geraten;
g) hat das Recht im Zusammenhang mit allen von ihm gewährten Dienstleistungen, bzw. sämtlichen Ausgaben der gewährten Dienstleistungen oder Produkte seinen Handelsnamen beziehungsweise andere Bezeichnung, die er zu nutzen berechtigt ist, und den Verweis auf seine Homepage www.mertel-events.com zu platzieren; h) hat das Recht, in seinen Werbematerialen und Präsentationen die Basisinformation über die gewährten Dienstleistungen, die zur Präsentation des Anbieters und seiner Tätigkeit dienen, einschließlich von Logo und Handelsnamen des Auftraggebers zu verwenden;
i) hat das Recht, den Auftraggeber über die gewährten Dienstleistungen und sonstigen Aktivitäten des Anbieters per E-Mail oder auf einer anderen geeigneten Weise zu informieren; eine solche Information wird nicht für unerwünschte Post (Spam) gehalten; der Auftraggeber kann einer solchen Nutzung seiner elektronischen Kontaktinformation jederzeit, auch bei jeder Übertragung, kostenfrei und problemlos widersprechen bzw. diese Zustimmung widerrufen;
j) hat das Recht die Gewährung der Dienstleistung an den Auftraggeber zu verweigern, sofern bereits früher die Gewährung der Dienstleistung an ihn zeitweilig unterbrochen wurde oder der Anbieter oder ein anderer Anbieter, der im gleichen Bereich tätig ist, wegen wiederholter oder wesentlicher Nichterfüllung der Pflichten durch den Auftraggeber vom Vertrag zurückgetreten ist.
5. Vergütung und die Zahlungsbedingungen
1. Der Anbieter hat für die ordnungsgemäß und rechtzeitig gewährte Dienstleistung Anspruch auf die Vergütung gemäß der aktuellen Preisliste des Anbieters, falls die Parteien nicht eine Vergütung nach einem abgestimmten Kostenvoranschlag vereinbart haben. In der Vergütung für die Dienstleistung sind die, im Zusammenhang mit der Gewährung der Dienstleistung aufgewendeten Kosten nicht enthalten, falls sich aus dem abgestimmten Preisangebot des Anbieters nichts anderes ergibt.
2. Die Vergütung für den Anbieter ist innerhalb von 14 Tagen ab der Ausstellung der Rechnung seitens des Anbieters fällig. Im Falle einer Dienstleistung von dauerhaftem oder sich wiederholenden Charakter, ist die Vergütung des Anbieters monatlich im Nachhinein fällig.
3. Sollte der Auftraggeber während der Gewährung der Dienstleistung vom Anbieter eine Änderung oder Ergänzung der Dienstleistung verlangen, entsteht dem Anbieter Anspruch auf eine Erhöhung der Vergütung für die Änderung oder Ergänzung der Dienstleistung im Umfang der tatsächlich abgeleisteten Stunden oder Tarifvergütung gemäß der, zum Zeitpunkt der Änderung oder Ergänzung gültigen Preisliste, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben. Sollte der Auftraggeber während der Gewährung der Dienstleistung eine Reduzierung der Dienstleistung verlangen, entsteht dem Auftraggeber kein Anspruch auf eine Minderung der Vergütung für die Dienstleistungen, sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben.
4. Der Anbieter ist berechtigt, eine Anzahlung zu verlangen. Sollte der Anbieter eine Anzahlung verlangen, so hat er Anspruch auf die Bezahlung der Anzahlung bevor er mit der Gewährung der Dienstleistung beginnt. Im Falle, dass die Anzahlung nicht im Einklang mit der Forderung des Anbieters bezahlt wird, ist der Anbieter berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, mit der Gewährung der Dienstleistung zu beginnen. Im Falle, dass die Anzahlung nicht bezahlt wird und der Anbieter mit der Gewährung der Dienstleitung nicht beginnt, läuft die, für die Gewährung der Dienstleistung anberaumte First nicht.
5. Die Anzahlung, Vergütung und die Kosten gelten als bezahlt zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs auf das Konto des Anbieters.
6. Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung oder der Kosten im Verzug geraten, ist der Anbieter berechtigt vom Auftraggeber die Bezahlung zu verlangen und der Auftraggeber verpflichtet sich in einem solchen Fall dem Anbieter Verzugszinsen in Höhe von 18 % p.a. zu bezahlen.
7. Sollte der Auftraggeber mit der Bezahlung der Vergütung oder der Kosten bei einer Dienstleistung, die vom wiederholenden oder dauerhaften Charakter in Verzug geraten, ist der Anbieter berechtigt die Gewährung der Dienstleistung zu unterbrechen. Bei der Unterbrechung der Gewährung der Dienstleistung entsprechend dem vorstehenden Satz, bleibt die Pflicht des Auftraggebers diese AGB einzuhalten, insbesondere die Pflicht zur Bezahlung der Vergütung und Kosten, unberührt.
8. Die Haftung des Anbieters ist nur auf den von ihm verursachten tatsächlichen Schaden beschränkt, und zwar in die Höhe der seitens Auftraggebers bezahlten Vergütung an den Anbieter. Der entgangene Gewinn ist vom Schadenersatz ausgeschlossen.
6. Beendigung des Vertrags
1. Der Vertrag endet:
a) durch eine schriftliche einvernehmliche Vereinbarung des Anbieters und des Auftraggebers,
b) durch eine schriftliche Kündigung seitens Auftraggebers oder Anbieters, wenn es sich um eine sich wiederholende oder dauerhafte Dienstleistung handelt,
c) durch einen schriftlichen Rücktritt des Auftraggebers oder Anbieters,
d) durch eine schriftliche Mitteilung des Auftraggebers und durch die Bezahlung einer Summe als Abfindung (Stornogebühr) an den Anbieter, falls eine Stornogebühr im Vertrag vereinbart wurde,
e) durch die Auflösung des Auftraggebers oder Anbieters ohne Rechtsnachfolge.
2. Der Auftraggeber und Anbieter können sich auf die Beendigung des Vertrags durch eine schriftliche, von beiden Parteien unterschriebene Vereinbarung einigen.
3. Der Auftraggeber und Anbieter sind berechtigt, auch im Falle einer sich wiederholenden oder dauerhaften Dienstleistung den Vertrag mit einer einmonatigen Kündigungsfrist ohne Angabe der Gründe zu kündigen. Die Kündigungsfrist beginnt am ersten Tag des Folgemonats nach dem Monat in dem die Kündigung an die andere Partei zugestellt wurde, zu laufen.
4. Der Anbieter ist berechtigt, aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
a) aus Gründen, die sich aus den gültigen rechtlichen Vorschriften ergeben,
b) falls der Auftraggeber dem Anbieter eine nach dem Vertrag erforderliche Mitwirkung trotz Setzung einer Nachfrist von 5 (fünf) Tagen ab der Zustellung der Aufforderung zur Mitwirkung nicht leistet,
c) falls der Auftraggeber mit der Bezahlung jeglicher Teilsumme der Anzahlung, Vergütung oder Kosten mehr als 5 (fünf) Tagen im Verzug ist und die geschuldete Summe auch innerhalb einer Nachfrist von 5 (fünf) Tagen ab der Zustellung der Aufforderung zur Bezahlung nicht bezahlt,
d) falls über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkursverfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf Genehmigung der Unternehmensreorganisation oder ein Antrag auf Exekutionsvollstreckung gestellt wurde.
5. Der Auftraggeber ist berechtigt, aus folgenden Gründen vom Vertrag zurückzutreten:
a) aus Gründen, die sich aus den gültigen rechtlichen Vorschriften ergeben,
b) falls der Anbieter mit der Gewährung der Dienstleistung um mehr als 5 (fünf) Tage im Verzug ist und die Dienstleistung auch innerhalb einer Nachfristrist von 5 (fünf) Tagen ab der Zustellung der Aufforderung auf ihre Gewährung nicht gewährt,
c) falls über das Vermögen des Anbieters ein Konkursverfahren eröffnet wurde oder ein Antrag auf die Genehmigung der Unternehmensreorganisation oder ein Antrag auf die Exekutionsvollstreckung gestellt wurde.
6. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag einseitig ohne Eingabe der Gründe durch die Zustellung einer schriftlichen Mitteilung über die Beendigung des Vertrags und durch die Bezahlung einer bestimmten Summe
als Abfindung zu beenden.
7. Die Beendigung des Vertrags hat keinen Einfluss auf die Rechte und Pflichten, die dem Auftraggeber und dem Anbieter während der Gültigkeitsdauer des Vertrags entstanden sind und bis zum Tag seiner Beendigung nicht abgewickelt wurden.
7. Schlussbestimmungen
1. Der Anbieter ist jederzeit berechtigt den Inhalt dieser AGB zu ändern oder anzupassen. Der Anbieter ist
verpflichtet, die neue Fassung mindestens 7 Tage vor ihrem Wirksamwerden auf seiner Homepage www.mertelevents.
com zu veröffentlichen.
2. Erfüllungsort für sämtliche Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen Anbieter und Auftraggeber ist
der Sitz des Anbieters, sofern sich aus dem geschlossenen Vertrag nichts anderes ergibt.
3. Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung zwischen Anbieter und
Auftraggeber ist (a) für Klagen gegen den Anbieter ausschließlicher Gerichtsstand das sachlich zuständige
Gericht am Sitz des Anbieters und (b) wird für Klagen des Anbieters gegen den Auftraggeber das sachlich
zuständige Gericht am Sitz des Anbieters als Wahlgerichtsstand vereinbart.
4. Das Rechtsverhältnis zwischen Anbieter und Auftraggeber unterliegt ausschließlich österreichischem Recht
unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.